GAP-Umsetzung

Keine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright: Shutterstock
Die Gesetze zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für das Übergangsjahr 2022 werden heute im Bundestag verabschiedet. Der Ernährungsausschuss hat heute seine Beratungen abgeschlossen und dabei noch einige Änderungen vorgenommen. Dem Beschluss zum GAP-Direktzahlungengesetz zufolge wird es keinen zusätzlichen Eco-Scheme für Grünlandbetriebe geben. Die Koalition konnte sich lediglich darauf verständigen, dass die Öko-Regelung zur agroforstlichen Bewirtschaftungsweise nicht nur Ackerland, sondern auch Grünland umfassen soll.


SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering begründete seine ablehnende Haltung gegenüber einer zusätzlichen Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit der von der Agrarministerkonferenz (AMK) sorgfältig austarierten Festlegung der sieben Öko-Regelungen, die seiner Auffassung nach durch eine weitere für Grünland aus dem Gleichgewicht geraten wäre. Zudem hätte eine solche Ergänzung in Konkurrenz zu Agrarumweltprogrammen der Länder gestanden. Spiering geht davon aus, dass das GAP-Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Spielraum biete, "noch etwas für das Grünland zu tun".
Zurückhaltend äußerte sich CDU/CSU-Agrarsprecher Albert Stegemann: "Wichtig ist uns als Unionsfraktion jetzt, dass die Ausgestaltung der dann noch zu konkretisierenden Anforderungen und Verpflichtungen, insbesondere die Öko-Regelungen sowie die GLÖZ-Standards, von möglichst allen Landwirten erfüllbar und die finanziellen Mittel damit abrufbar sind." Dies gelte insbesondere für die Grünlandbewirtschaftung, die einen hohen Umweltnutzen habe und bisher nicht explizit in den Regelungen aufgenommen sei.
Mit Unverständnis reagierte die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Sollten die Gesetzentwürfe ohne Anpassungen für Grünlandbetriebe verabschiedet werden, wird es in der kommenden Förderperiode kaum gelingen, das große Potential des Grünlands für den Arten-, Klima-, und Tierschutz zu heben", warnte der Sprecher der AbL für Milchmarktpolitik, Ottmar Ilchmann. Es bestehe dann sogar die Gefahr, dass einige Grünlandbetriebe ihre Produktion noch weiter intensivierten und beispielsweise ihre Kühe von der Weide in den Stall holten. Die Koalition wäre deshalb laut Ilchmann gut beraten, die Hinweise und Vorschläge aus dem Berufsstand sowie dem Natur- und Tierschutz ernst zu nehmen und die Öko-Regelungen um eine zusätzliche Weideprämie für Milchkühe und deren Nachzucht zu ergänzen. AgE (10.06.2021)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

GAP-Änderungen
Özdemir stimmt Schnellverfahren zu
27.03.2024 — Die EU-Staaten haben sich einstimmig für eine schnelle Annahme der vorgeschlagenen GAP-Änderungen eingesetzt. Bundesagrarminister Cem Özdemir warnt allerdings vor einer verwässerten Fruchtfolge. Während der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins das geforderte Eilverfahren erleichtert aufnimmt, krisiert der grüne Abgeordnete Martin Häusling das Verfahren scharf.
GLÖZ 8
Özdemir schnürt Paket
26.02.2024 — Einen "Weg der Mitte" will Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei der weiteren Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschreiten. Wie der Minister am Freitag (23.2.) auf Anfrage von AGRA-EUROPE bestätigte, will die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag zur Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung ohne Abstriche umsetzen und daran bis zum Ende der Förderperiode festhalten, um Planungssicherheit für die Betriebe zu schaffen.
GAP-Auflagen
Lins will Stilllegungspflicht bis 2027 aussetzen
22.02.2024 — Für eine deutliche Abschwächung der Auflagen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) plädiert der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Norbert Lins. In einem Brief an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski vom Dienstag (20.2.), fordert der EVP-Politiker eine Aussetzung der 4%-Stilllegungsverpflichtung gemäß dem Standard 8.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.

xs

sm

md

lg

xl