Ufop fordert Anpassung der Steuerbegünstigung bei Biodiesel
BERLIN (Dow Jones)--Nachdem im Rahmen der Diskussion um eine erhöhte Beimischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff die Umsetzung der geänderten Kraftstoffqualitäts- und Kennzeichnungsverordnung (10. BImSchV) von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zunächst ausgesetzt wurde, dürften die Mineralölunternehmen hierzulande nach Ansicht der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop), Berlin, erhebliche Problemen bekommen, ihre gesetzlich festgeschriebene Quotenverpflichtung für das Jahr 2009 zu erfüllen. Ihr sei voraussichtlich nur zu genügen, indem ausreichend reiner Biokraftstoff verkauft wird, der sich dann auf die Biokraftstoffquote anrechnen lässt, stellt die Ufop jetzt fest. Wann die geänderte BImSchV letztendlich in Kraft treten wird, ist laut Ufop derzeit nicht absehbar. In dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf ist eine Erhöhung der Beimischung von derzeit höchstens 5% (Vol.) Biodiesel auf maximal 7% (Vol. ) vorgesehen. Letzteres würde einem Absatz von rund 2 Mio t Biodiesel entsprechen. Nach dem so genannten Biokraftstoffquotengesetz sind die Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, einen Mindestanteil an Biokraftstoff in Verkehr zu bringen. Dabei beträgt die Gesamtquote ab 2009 mindestens 6,25% und ab 2010 mindestens 6,75%. Für die Jahre 2011 bis 2015 ist eine linear auf 8% ansteigende Gesamtquotenpflicht vorgesehen. Der Mindestanteil bei Biodiesel ist auf 4,4% festgelegt. Die Mineralölunternehmen können zur Quotenerfüllung auch Dritte einbeziehen, etwa Biokraftstoffhersteller, denen sie dann die Quote übertragen. Dadurch sollen die Kosten für die Mineralölbranche so niedrig wie möglich gehalten werden. Um überhaupt eine ausreichende Vermarktung von Reinkraftstoff zu ermöglichen, fordert die Ufop nun, die Steuerbegünstigung für Biodiesel und Pflanzenöl zeitlich zu strecken. Die Begünstigung sollte demnach vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 bei 399,40 EUR/1000 l liegen, vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 bei 336,40 EUR/1000 l und ab 1. Januar 2012 bei 273,40 EUR/1000 l. Die Steuerbegünstigung bezieht sich auf den Absatz von Biokraftstoffen, der über die vorgeschriebene Quote hinausgeht. Diese Steuerbegünstigung verringert sich bis 2012 stufenweise. Biokraftstoffe zur Erfüllung der festgelegten Quote sind ab dem 1. Januar 2007 voll zu versteuern. Wie der Verband weiter mitteilt, ist die so genannte Unterkompensation bei Biodiesel im ersten Quartal 2008 auf minus 28 cts/l gestiegen. Damit ist eine zu geringe steuerliche Förderung gemeint. Ursache dafür sind laut Ufop die hohen Preise für Rapsöl und generell für pflanzliche Öle in Verbindung mit der auf 15 cts/l erhöhten Energiesteuer.
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