Nicht den 15. Mai versäumen!
In gut zwei Wochen endet die Antragsfrist für die mit der EU-Agrarreform von 2005 eingeführten Betriebsprämien.
Bis spätestens 15. Mai müssen diese Anträge der Landwirte bei den jeweils zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vorliegen. Darauf macht der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn erneut aufmerksam.
Ausdrücklich weist der RLV darauf hin, dass die Antragsformulare nach Möglichkeit vor dem 15. Mai eingereicht werden sollten, damit die Antragsdaten frühzeitig erfasst und auf Plausibilität überprüft werden können. Vorbehaltlich von Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände verringerten sich bei verspäteter Einreichung des Antrags die im Jahre 2007 zu gewährenden Betriebsprämien um jeweils 1 % je Arbeitstag. Betrage die Verspätung mehr als 25 Kalendertage, werde der Antrag ganz abgelehnt, hebt der RLV hervor.
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