GAP-Vereinfachungspaket
EU-Kommission wird beim Dauergrünlandschutz konkret
14.03.2024 — Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Flexibilisierung des Dauergrünlandschutzes - GLÖZ 1 - angenommen. Demnach sollen Mitgliedstaaten den Referenzzeitraum zum Erhalt der Flächen anpassen können. Konkret ist dies bei einer "erheblichen Verringerung der Viehhaltung", also bei einem reduzierten Bedarf an Weidefläche beziehungsweise an Heu und Grassilage zur Verfütterung möglich.