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 Mittelname:   Arelon flüssig

Zulassungsnummer: 3333-00
Zulassungsanfang: 19.12.1995
Zulassungsende: 30.09.2008
Vertriebsfirmen: Stähler
Wirkstoffe: 500g/l Isoproturon
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG408 Keine Anwendung auf gedränten Flächen zwischen dem 01. Juni und dem 01. März., NG410 Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %., NG411 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH342 Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (meta-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 20 g/kg nicht überschreiten., VH343 Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[2-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (ortho-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., VH344 Der Gehalt an N,N´-Bis-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten: : 10m, NG409 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Es sind einzuhalten: : 20m, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 20m

Anwendungshinweis: (Nufarm Deutschland)

Verwendungszweck:



Anwendungszeitpunkt:



Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:



Wartezeit in Tagen:
Gebinde: 11,1 Kilogramm (EAN 4260100281068)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Sommergerste, Sommerweizen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf leichten oder mittleren Böden 2.5 l/ha
Sommergerste, Sommerweizen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf schweren Böden 3 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 3 l/ha
Wintergerste, Winterweizen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Hundskamille, Acker-Fuchsschwanz auf leichten Böden 2.5 l/ha
Wintergerste, Winterweizen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf mittleren oder schweren Böden 3 l/ha
Winterroggen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf leichten oder mittleren Böden 3 l/ha
Winterroggen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm auf leichten Böden 2 l/ha
Winterroggen Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Acker-Hundskamille, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm auf mittleren oder schweren Böden 2.5 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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