Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Flamenco
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Zulassungsnummer:
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4513-00
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Zulassungsanfang:
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21.07.1998
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Zulassungsende:
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31.12.2008
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Vertriebsfirmen:
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BASF
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Wirkstoffe:
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100g/l Fluquinconazol
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Kennzeichen:
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T
Giftig, NN2842
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 48/25
Giftig, R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 36
Reizt die Augen, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 1/2
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 45
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
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Abstandsauflagen:
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NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Ackerbaukulturen, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D 5
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Roggen |
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) |
1.5 l/ha |
| Roggen |
Braunrost (Puccinia recondita) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Gelbrost (Puccinia striiformis) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Braunrost (Puccinia recondita) |
1.5 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.