Viele Buchnüsse und Eicheln,
dann wird der Winter auch nicht schmeicheln.

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 Mittelname:   FOXTRIL SUPER

Zulassungsnummer: 4050-00
Zulassungsanfang: 02.10.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Feinchemie, Syngenta
Wirkstoffe: 76.6g/l Ioxynil (84.4g/l Kalium-Salz), 250g/l Bifenox, 292g/l Mecoprop-P (326.4g/l Kalium-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH357 Der Gehalt an 2,4-Dichlorphenol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 3 g/kg nicht überschreiten., VH358 Der Gehalt an 2,4-Dichloranisol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 6 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 36 Reizt die Augen, R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Feinchemie

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)

Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterweizen, -gerste, -roggen, -triticale sowie in Sommerweizen, -gerste und Hafer im Frühjahr.

Anwendungszeitpunkt: Wintergetreide: Nachauflauf Frühjahr BBCH 21-29 der Kultur. Sommergetreide: Nachauflauf Frühjahr BBCH 13-29 der Kultur.
Aufwandmenge: 2,0 l/ha. Wartezeit: keine.
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204747) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204761) , 10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100200206)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Hafer, Sommergerste, Sommerweizen Zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Winterroggen, Wintergerste, Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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