Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: GRANIT PLUS
|
Zulassungsnummer:
|
4203-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
04.04.1996
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
|
|
Vertriebsfirmen:
|
BASF
|
|
Wirkstoffe:
|
266g/l Iprodion, 133g/l Bromuconazol
|
|
Kennzeichen:
|
Xn
Gesundheitsschädlich, NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VZ5621
Insgesamt nicht mehr als 2 Anwendungen, auch keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diese(n) Wirkstoff(e) enthaltenden Mitteln., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., RZ040
Zu R 40: Der R-Satz 40 kann mit folgender Fußnote im Kennzeichnungsfeld des Etikettes versehen werden: Diese Gefahr besteht nur bei grober Mißachtung der Gebrauchsanleitung.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
|
|
Abstandsauflagen:
|
NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 5m
|
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Gerste |
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
1.5 l/ha |
| Gerste |
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) |
1.5 l/ha |
| Gerste |
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) |
1.5 l/ha |
| Gerste |
Zwergrost (Puccinia hordei) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) |
1.5 l/ha |
| Weizen |
Braunrost (Puccinia recondita) |
1.5 l/ha |
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.