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 Mittelname:   HARVESAN

Zulassungsnummer: 3923-00
Zulassungsanfang: 30.06.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Du Pont
Wirkstoffe: 125g/l Carbendazim, 250g/l Flusilazol
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, T Giftig, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH299 Die Verpackung ist mit der Aufschrift Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb zu versehen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 41 Gefahr ernster Augenschäden, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen, R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen., R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen., S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 53 Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Du Pont

Sicherheitsdatenblatt:

pdf


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Raps Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) 0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Cercospora beticola 0.6 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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