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 Mittelname:   Juwel T T

Zulassungsnummer: 4896-00
Zulassungsanfang: 22.02.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 317g/l Fenpropimorph, 83g/l Epoxiconazol, 83g/l Kresoxim-methyl
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN2511 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius insidiosus (räuberische Blumenwanze) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 38 Reizt die Haut, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen., R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Ackerbaukulturen, , ; reduzierte Abstnde: 50 % 5,75 % *,90 % *
, NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbaukulturen, , : 5m


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gerste Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) 1.5 l/ha
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 1.5 l/ha
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 1.5 l/ha
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) 1.5 l/ha
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) 1.5 l/ha
Roggen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) 1.5 l/ha
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 1.5 l/ha
Roggen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 1.5 l/ha
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) 1.5 l/ha
Triticale Septoria-Arten (Septoria spp.) 1.5 l/ha
Weizen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) 1.5 l/ha
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 1.5 l/ha
Weizen DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) 1.5 l/ha
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) 1.5 l/ha
Weizen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) 1.5 l/ha
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) 1.5 l/ha
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) 1.5 l/ha
Weizen Fusarium-Arten 1.5 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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