Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   LEXUS

Zulassungsnummer: 4371-00
Zulassungsanfang: 17.06.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: BASF, Du Pont
Wirkstoffe: 462.97g/kg Flupyrsulfuron (500g/kg Methylester-Na)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Du Pont

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)

Verwendungszweck: Herbizid zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide im Herbst oder im Frühjahr im Nachauflaufverfahren.
LEXUS® ist genehmigt (gem. § 18 PflSchG) zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Sommerhafer im Frühjahr sowie von Ackerfuchsschwanz, Windhalm und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winterhafer im Herbst oder Frühjar und in Dinkel im Frühjahr.

Anwendungszeitpunkt:
LEXUS® wird im Nachauflauf eingesetzt:
in Winterweizen, Winterroggen, Winterhafer und Triticale im Herbst vom 1-Blatt-Stadium (BBCH11) bis Ende der Bestockung (BBCH29)
in Winterweizen, Sommerhafer und Winterhafer im Frühjahr vom 1-Blatt-Stadium (BBCH 11) bis Ende der Bestockung (BBCH 29).

Aufwandmenge:
Herbst: Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).

Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.

Frühjahr: Winterweizen, Sommerhafer, Winterhafer 20 g/ha (0,020 kg/ha).

Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit: (F) keine

Anwendung in Dinkel (§18 PflSchG)
20 g/ha (max. 1 Anwendung pro Kultur und Jahr) zur Kontrolle von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern außer Klettenlabkraut im Stadium BBCH 13-29, NA Frühjahr.
Gebinde: 100 Gramm (EAN 3576960011136) , 500 Gramm (EAN 3576960011129)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Dinkel (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sommerhafer (§18) Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterhafer (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterroggen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 20 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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