Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Matador 300 Stähler
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Zulassungsnummer:
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4208-60
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Zulassungsanfang:
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03.02.2000
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Zulassungsende:
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30.09.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Stähler
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Wirkstoffe:
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75.19g/l Triadimenol, 224.54g/l Tebuconazol
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN161
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 52/53
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW600
Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer Abschwemmung in Gewässer - insbesondere durch Regen oder Bewässerung - gegeben ist. In jedem Fall sind folgende Mindestabstände zu Oberflächengewässern bei der Anwendung des Mittels einzuhalten: Ackerbaukulturen, , : 10m
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Roggen |
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
1 l/ha |
| Roggen |
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) |
1 l/ha |
| Roggen |
Braunrost (Puccinia recondita) |
1 l/ha |
| Weizen |
Echter Mehltau (Erysiphe graminis) |
1 l/ha |
| Weizen |
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) |
1 l/ha |
| Weizen |
Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) |
1 l/ha |
| Weizen |
Gelbrost (Puccinia striiformis) |
1 l/ha |
| Weizen |
Braunrost (Puccinia recondita) |
1 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.