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 Mittelname:   Bayfidan

Zulassungsnummer: 3545-00
Zulassungsanfang: 03.03.1995
Zulassungsende: 30.10.2008
Vertriebsfirmen: Stähler
Wirkstoffe: 250.7g/l Triadimenol
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA047 Enthält Triadimefon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VA546 Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen., VH605 Der Gehalt an 4-Chlorphenol im technischen Wirkstoff Triadimenol darf 4 g/kg nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN166 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN190 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 36 Reizt die Augen, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 5m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Gemüsekulturen, , : 5m

Herstellerinfos:

Stähler

Sicherheitsdatenblatt:

pdf


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Chicoree (§18) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0.5 l/ha
Chicoree (§18) Rost (Puccinia cichorii) 0.5 l/ha
Gerste Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 500 ml/ha
Gerste Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) 500 ml/ha
Gerste Zwergrost (Puccinia hordei) 500 ml/ha
Porree Rost 0.5 l/ha
Roggen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 500 ml/ha
Roggen Braunrost (Puccinia recondita) 500 ml/ha
Speisezwiebel Sclerotium cepivorum 2 l/ha
Speisezwiebel Sclerotium cepivorum 2 l/ha
Speisezwiebel Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva) 1 l/ha
Weizen Echter Mehltau (Erysiphe graminis) 500 ml/ha
Weizen Gelbrost (Puccinia striiformis) 500 ml/ha
Weizen Braunrost (Puccinia recondita) 500 ml/ha
Wurzelzichorie (§18) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0.5 l/ha
Wurzelzichorie (§18) Rost (Puccinia cichorii) 0.5 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Echter Mehltau (Erysiphe betae) 500 ml/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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