Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Parano 450 EC
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Zulassungsnummer:
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4271-00
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Zulassungsanfang:
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23.12.1997
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Zulassungsende:
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31.12.2007 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Stähler
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Wirkstoffe:
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450g/l Prochloraz
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NB6611
Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN391
Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH600-1
Der Gehalt an Dioxinen im technischen Wirkstoff Prochloraz darf die in der jeweiligen aktuellen Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung genannten Grenzwerte für Dioxine nicht überschreiten., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN185
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 36/38
Reizt die Augen und die Haut, R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 10m
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck:
Lokalsystemisches Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in Gerste und Weizen. Parano 450 EC verfügt über eine hohe Wirkstoffkonzentration, wirkt vorbeugend und stoppt vorhandenen Befall ab.
Anwendungt:
Ackerbau
Getreide
Gegen Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum)
an Weizen
1,0 l/ha
Einsatzzeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden erster Symptome; max. 2 Anwendungen.
Gegen Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)
und Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres)
an Gerste
1,0 l/ha
Einsatzzeitpunkt: ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden erster Symptome max. 2 Anwendungen
Wartezeit in Tagen:
Gerste, Weizen
35 Tage
Gebinde:
5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879030329)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Gerste |
Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) |
1 l/ha |
| Gerste |
Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) |
1 l/ha |
| Weizen |
Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) |
1 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.