Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Protugan
|
Zulassungsnummer:
|
3922-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
04.09.2006
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2016
|
|
Vertriebsfirmen:
|
Makhteshim-Agan
|
|
Wirkstoffe:
|
500g/l Isoproturon
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG405
Keine Anwendung auf drainierten Flächen., NG410
Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %., NG411
Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN260
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF189
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH342
Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (meta-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 20 g/kg nicht überschreiten., VH343
Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[2-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (ortho-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., VH344
Der Gehalt an N,N´-Bis-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Sicherheitsdatenblatt: |
|
Anwendungshinweis: (FCS Feinchemie Schwebda)
Verwendungszweck: Herbizid zur Bekämpfung von Gemeinem Windhalm, echter Kamille und Vogelsternmiere in Winterweizen, -gerste und -roggen sowie Sommerweizen und -gerste. Anwendungszeitpunkt: Winterweizen, -gerste und -roggen
NAH BBCH 13-29 der Kultur, Aufwandmenge: 3,0 l/ha, NAF BBCH 13-29 der Kultur, Aufwandmenge: 2,5 - 3,0 l/ha, Sommerweizen, -gerste
NAF BBCH 13-29 der Kultur, Aufwandmenge: 2,5 l/ha, Wartezeit in Tagen: keine
Gebinde:
10 Liter (1 dm3) (EAN 4250100204679)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Sommergerste, Sommerweizen |
Vogel-Sternmiere, Echte Kamille |
2.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Wintergerste, Winterweizen |
Vogel-Sternmiere, Echte Kamille |
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Winterroggen, Wintergerste, Winterweizen |
Echte Kamille, Vogel-Sternmiere, Gemeiner Windhalm |
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Winterroggen, Wintergerste, Winterweizen |
Echte Kamille, Vogel-Sternmiere, Gemeiner Windhalm |
2.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.