Stäubt der Roggen vor der Gerste,
wird er sein beim Schnitt der erste.

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 Mittelname:   PRIMUS

Zulassungsnummer: 4622-00
Zulassungsanfang: 04.02.2003
Zulassungsende: 31.12.2013
Vertriebsfirmen: Dow AgroSciences, Syngenta
Wirkstoffe: 50g/l Florasulam
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN191 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Syngenta Dow AgroSciences

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (Dow AgroSciences)

Verwendungszweck: Systemisches Herbizid zur Nachauflaufbehandlung zweikeimblättriger
Unkräuter im Frühjahr, insbesondere gegen Klettenlabkraut,Kamille,Vogelmiere und Ausfallraps in Winter- und Sommergetreide


Anwendungszeitpunkt: bei kalter Witterung ab Vegetationsbeginn



Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:100 ml/ha Wintergetreide BBCH 13-31
150 ml/ha Wintergetreide BBCH 32-39
100 ml/ha Sommergetreide BBCH 13-29

Wartezeit in Tagen: F
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 3362130005032) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 3362130023500) , 250 Milliliter (EAN 3362130023487)

Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Primus:
50 g/l Florasulam

Formulierung:
Suspension in Wasser

Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Winter- und Sommerweizen, Winter- und Sommergerste, Winterroggen, Triticale und Hafer

Anwendungsgebiete:
Triticale
Wintergerste
Sommergerste
Winterroggen
Winterweizen
Sommerweizen

Anwendungszeitpunkt:
Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Ab dem 3-Blatt-Stadium bis zum Kulturstadium BBCH 39

Aufwandmenge:
0,15 l/ha

Anzahl der Anwendungen:
Maximal 1 Anwendung

Wartezeit:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Gebinde: 500 Milliliter (EAN 4032219004599)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Dinkel (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gräser (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Hafer, Sommergerste, Sommerweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale Acker-Kratzdistel, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.15 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.07 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wolliger Fingerhut (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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