Wird im Juli Stroh gedroschen,
bringt's dem Bauern manchen Groschen.

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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Stomp Aqua

Zulassungsnummer: 5958-00
Zulassungsanfang: 21.06.2007
Zulassungsende: 31.12.2017
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 455g/l Pendimethalin
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA121 Enthält polymerisches Methylendiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 22 Staub nicht einatmen, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Artischocke (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 4.4 l/ha; Wasser: mind. 200 l/ha
Blumenkohle (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Dicke Bohne (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Endivien, Salate (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Endivien, Salate (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter unter Verwendung einer Bänderpflanzmaschine 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erbse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erbse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz
Feuer- bzw. Käferbohne, Stangenbohne (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha
Futtererbse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Futtererbse, Ackerbohne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gemüsefenchel (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gemüsefenchel (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gräser (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2.2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Lupine-Arten Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2.6 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Luzerne, Rotklee (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2.2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Meerrettich (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Möhre Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ölkürbis (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Porree (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Porree (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Porree (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Raps Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rhabarber (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sojabohne Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2.6 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sonnenblume Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 2.6 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Tabak (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Winterroggen, Wintergerste, Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Winterroggen, Wintergerste, Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ziergehölze (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 4.4 l/ha; Wasser: mind. 200 l/ha
Zierpflanzen (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 4.4 l/ha; Wasser: 600 l/ha
Zucchini, Kürbis, Kürbis-Hybriden, Gurke, Melone, Patisson (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Zuckermais (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 3.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4.4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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