Komm'n die schwülen Julitage,
wer'n die Bremsen dir zur Plage.

PflanzenPflanzenHome
TiereTiere
TechnikTechnik
FinanzenFinanzen

Top-Video

DSM Agro /
Dynatest (Streuertest)
Ansehen Videothek

Mein Wetter

Wettergrafik

Frankfurt

Max: 25°C
Min: 8°C
Regen: 0mm mehr…

Wetterlage
Hoch Volker über der Skandinavien sorgt für meist sommerliches Wetter in Deutschland.


Partner



kundslogo





Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Stabilan

Zulassungsnummer: 4214-60
Zulassungsanfang: 13.02.2004
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Feinchemie, Nufarm
Wirkstoffe: 558g/l Chlormequat (720g/l Chlorid)
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., NW642 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Hafer Halmfestigung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Sommerweizen Halmfestigung 1.3 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Triticale, Winterroggen Halmfestigung 2 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Winterweizen Halmfestigung 2.1 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha

Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular

Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

ImpressumTeamMediadatenKontaktSitemap
© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
Pflanzen