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 Mittelname:   Biscaya

Zulassungsnummer: 5918-00
Zulassungsanfang: 26.10.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 240g/l Thiacloprid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-1 SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
R- und S- Sätze: R 36/38 Reizt die Augen und die Haut, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Getreidehähnchen (Lema sp.) 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Blattläuse 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Kartoffel Kartoffelkäfer 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Raps Beißende Insekten 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Raps Kohlschotenmücke 300 ml/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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