Im September soll man junge Birken,
pflanzen.

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 Mittelname:   Cadou

Zulassungsnummer: 4359-00
Zulassungsanfang: 20.11.2003
Zulassungsende: 31.12.2013
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience
Wirkstoffe: 600g/kg Flufenacet
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN161 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 48/22 Gesundheitsschädlich, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (Bayer CropScience)

Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ungräsern in Wintergetreide


Anwendungszeitpunkt:
Vor- und Nachauflauf Herbst


Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
0,25 - 0,4 kg/ha, max. 1 Anwendung


Wartezeit in Tagen: F
Gebinde: 2 Kilogramm (EAN 4000680064077) , 2,5 Kilogramm (EAN 4000680069836)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Buschbohne (§18) Kreuzkraut-Arten, Taubnessel-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kletten-Labkraut, Borstenhirse-Arten, Einjähriges Rispengras, Hühnerhirse, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 1 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Porree (§18) Taubnessel-Arten, Franzosenkraut-Arten, Kreuzkraut-Arten, Kletten-Labkraut, Borstenhirse-Arten, Hühnerhirse, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz auf mittleren oder schweren Böden 1 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm auf leichten oder mittleren Böden 0.2 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Triticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf mittleren Böden 0.3 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Triticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf schweren Böden 0.4 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras auf leichten oder mittleren Böden 0.25 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz auf mittleren oder schweren Böden 0.4 kg/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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