Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Caliban Top
|
Zulassungsnummer:
|
6305-00
|
|
Zulassungsanfang:
|
29.04.2008
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2018
|
|
Vertriebsfirmen:
|
Stähler
|
|
Wirkstoffe:
|
60g/kg Amidosulfuron, 7.74g/kg Iodosulfuron (8.3g/kg Methylester-Na), 132.7g/kg Propoxycarbazone (140g/kg Natrium-Salz)
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xi
Reizend, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW263
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., WMB
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B, NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 41
Gefahr ernster Augenschäden, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.