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dann bald darauf der Abzug bockt.

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 Mittelname:   CONCERT

Zulassungsnummer: 3836-00
Zulassungsanfang: 02.07.2002
Zulassungsende: 01.08.2008
Vertriebsfirmen: Du Pont
Wirkstoffe: 65.6g/kg Metsulfuron (68.2g/kg Methylester), 657.3g/kg Thifensulfuron (682g/kg Methylester)
Kennzeichen: RA109 Enthält Natriumdodecylsulfat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NH620 Die Auflage NS 620 muss direkt im Anschluss an die Anwendungsbestimmung, die die Einhaltung eines Abstandes zu terrestrischen Nichtzielflächen regelt, aufgeführt werden., NS620 Auf Flächen, auf denen neben der Anwendung abdriftmindernder Technik zusätzlich das Einhalten eines Abstandes von 5 m von Nichtzielflächen notwendig ist, sollte durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass vom Rand einwandernde Schadorganismen durch die Einhaltung des Abstandes nicht gefördert werden. Ggf. können hierzu nichtchemische Verfahren eingesetzt, Brachestreifen angelegt oder andere Kulturen angebaut werden. , NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., ST110 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen: NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
Ackerbaukulturen, , ; reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *
, NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbaukulturen, , : 10m

Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)

Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Windhalm in Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Hafer und Öllein im Frühjahr, im Nachauflaufverfahren.

Anwendungszeitpunkt:
In Winterweizen, Winterroggen, Triticale und Sommergerste, Hafer ist CONCERT® zur Anwendung im Nachauflauf im Frühjahr, vom Wiederergrünen bzw. ab 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis Ende der Bestockung (BBCH 29) zugelassen.
CONCERT® ist zur Splitting-Anwendung in Öllein von BBCH 12 bis 25 (2-
Blatt-Stadium bis ca. 8-10 cm Wuchshöhe des Leins zur 2. Anwendung)
genehmigt. Die zweite Anwendung sollte im Abstand von 8 bis 14 Tagen erfolgen.

Aufwandmenge

Winterweizen, Winterroggen, Triticale 90 g/ha (0,090 kg/ha)

Sommergerste, Hafer 60 g/ha (0,060 kg/ha)
Maximal 1 Anwendung.

Öllein 2 x 30 g/ha im Splitting (2 x 0,030 kg/ha)
Maximal 2 Anwendungen.


Wartezeit in Tagen: keine (F)
Gebinde: 120 Gramm (EAN 3576960010849) , 500 Gramm (EAN 3576960010788) , 3 Kilogramm (EAN 3576960029360)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Hafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 60 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Lein (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 30 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 30 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Sommergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 60 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm 90 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Winterroggen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm 90 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm 90 g/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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