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 Mittelname:   ARTUS

Zulassungsnummer: 4602-00
Zulassungsanfang: 16.06.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Du Pont
Wirkstoffe: 96.3g/kg Metsulfuron (100g/kg Methylester), 372.8g/kg Carfentrazone (400g/kg Ethylester)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Du Pont

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)

Verwendungszweck:
Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern einschließlich Klettenlabkraut in Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommergerste, Sommerweizen und Hafer im Nachauflaufverfahren im Frühjahr.

Anwendungszeitpunkt:
- in Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommerweizen, Sommergerste:
im Nachauflauf Frühjahr vom 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis Ende der Bestockung (BBCH29)
- in Winterweizen zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern ist eine Spätanwendung vom Beginn des Schossens (BBCH 30) bis zum 2-Knotenstadium (BBCH32) möglich.
- in Hafer im Nachauflauf vom 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis Mitte der Bestockung (BBCH 25)

Aufwandmengen:
Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Triticale, Sommergerste, Sommerweizen Hafer
50 g/ha (0,05 kg/ha)
Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Wasseraufwandmenge
ARTUS® mit der praxisüblichen Wasseraufwandmenge ausbringen.
200 l/ha sollten nicht unterschritten werden.
Bei dichten Beständen 400 l/ha verwenden, um eine ausreichende Benetzung der Unkräuter zu gewährleisten.

Wartezeit in Tagen: (F) keine
Gebinde: 250 Gramm (EAN 3576960033336) , 1 Kilogramm (EAN 3576960033343)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Hafer Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sommergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sommerweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wintergerste Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterroggen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 50 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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