Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Arelon TOP
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Zulassungsnummer:
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3183-60
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Zulassungsanfang:
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07.12.2004
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Zulassungsende:
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31.12.2014
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience, Stähler
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Wirkstoffe:
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500g/l Isoproturon
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Kennzeichen:
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Xn
Gesundheitsschädlich, NG408
Keine Anwendung auf gedränten Flächen zwischen dem 01. Juni und dem 01. März., NG410
Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 %., NG411
Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem Corg.-Gehalt kleiner als 1%., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH342
Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (meta-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 20 g/kg nicht überschreiten., VH343
Der Gehalt an N,N-dimethyl-N´-[2-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff (ortho-Isomer) im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., VH344
Der Gehalt an N,N´-Bis-[3-(1-methylethyl)phenyl]harnstoff im technischen Wirkstoff Isoproturon darf 10 g/kg nicht überschreiten., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NG409
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Es sind einzuhalten:
: 10m, NG409
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Es sind einzuhalten:
: 20m
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck:
Flüssiges Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern sowie Kamille und Vogelmiere in Weizen, Gerste und Winterroggen
Anwendungszeitpunkt:
VAH, NAH, NAF
Aufwandmenge:
Winterroggen
Gegen Kamillearten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras,
Gemeiner Windhalm, Ackerfuchsschwanz
im Vorauflauf auf leichten oder mittleren Böden: 3,0 l/ha
im Nachauflauf Herbst: 3,0 l/ha
Gegen Kamillearten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras,
Gemeiner Windhalm
im Nachauflauf Frühjahr auf leichten Böden: 2,0 l/ha
auf mittleren oder schweren Böden: 2,5 l/ha
Wintergerste und Winterweizen
Gegen Kamillearten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras,
Gemeiner Windhalm, Ackerfuchsschwanz
im Nachauflauf Herbst: 3,0 l/ha
Im Nachauflauf Frühjahr auf leichten Böden: 2,5 l/ha
auf mittleren oder schweren Böden: 3,0 l/ha
auf besonders schweren Böden z. B. Marschböden: 4,0 l/ha
Sommergerste und Sommerweizen
Gegen Kamillearten, Acker-Hundskamille, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras,
Gemeiner Windhalm, Ackerfuchsschwanz
im Nachauflauf auf leichten oder mittleren Böden: 2,5 l/ha
auf schweren Böden: 3,0 l/ha
Wartezeit in Tagen: durch zugelassene Anwendung abgedeckt (F)
Gebinde:
1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879052710)
,
10 Liter (1 dm3) (EAN 4012879052734)
,
640 Liter (1 dm3) (EAN 4012879052765)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Sommergerste, Sommerweizen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf leichten oder mittleren Böden 2.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Sommergerste, Sommerweizen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf schweren Böden 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Wintergerste, Winterweizen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf leichten Böden 2.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Wintergerste, Winterweizen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
auf mittleren oder schweren Böden 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Winterroggen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm |
auf leichten Böden 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Winterroggen |
Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm |
auf mittleren oder schweren Böden 2.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.