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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   Amega

Zulassungsnummer: 052389-80
Zulassungsanfang: 14.10.2009
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: Monsanto, Nufarm
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (480g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA150 Enthält POE-Tallowamin (CAS-Nr. 61791-26-2). Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SE120 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 37 Reizt die Atmungsorgane, R 41 Gefahr ernster Augenschäden, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Sikkation 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nadelholz Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Acker-Winde 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel 33 %
Wiesen, Weiden Gemeine Quecke, Ampfer-Arten 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wintergerste Sikkation 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wintergerste Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 100 bis 500 l/ha
Zuckerrübe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Schosserrüben, Acker-Kratzdistel 33 %


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2011. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.


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