Wenn der Storch auf dem Kamine hockt,
dann bald darauf der Abzug bockt.

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 Mittelname:   Roundup Ultra

Zulassungsnummer: 4142-00
Zulassungsanfang: 23.06.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Monsanto
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (486g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., HS110 Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH350 Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter/Zierrasen darf nur bis zu einer maximalen Verpackungsgröße von 200 ml in der Gebrauchsanleitung angegeben werden., VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Sikkation 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 10 bis 40 ml/m²
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.4 ml/m²; Wasser: 10 bis 40 ml/m²
Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wege und Plätze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²; Wasser: 33 ml/m²
Wege und Plätze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Wege und Plätze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter
Wege und Plätze Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 33 %
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Weinrebe Acker-Winde 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel 33 %
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 100 bis 400 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 1 ml/m²; Wasser: 10 bis 40 ml/m²
Zuckerrübe, Futterrübe Acker-Kratzdistel, Schosserrüben 33 %

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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