Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Refine Extra
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Zulassungsnummer:
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4247-00
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Zulassungsanfang:
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26.04.2002
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Zulassungsende:
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01.08.2008 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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Du Pont, Nufarm
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Wirkstoffe:
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482g/kg Thifensulfuron (500g/kg Methylester), 241g/kg Tribenuron (250g/kg Methylester)
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Kennzeichen:
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Xi
Reizend, NT103
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN260
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 20/21
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden
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Abstandsauflagen:
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NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Ackerbaukulturen, , ; reduzierte Abstnde: 50% 5,75% 5,90% *, NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Ackerbaukulturen, , : 5m
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)
Verwendungszweck:
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer.
Anwendungszeitpunkt:
Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr ab 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29).
Aufwandmenge:
Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer:
40 g/ha (0,040 kg/ha)
Maximal 1 Anwendung.
Wartezeit in Tagen: keine (F)
Gebinde:
1 Kilogramm (EAN 3576960031080)
Anwendungshinweis: (Nufarm Deutschland)
Das bessere Sulfonyl für kleines Geld!
Verwendungszweck:
Refine Extra ist ein Sulfonyl-Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste, Sommerweizen, Sommergerste und Hafer.
Anwendungszeitpunkt:
Nachauflauf im Frühjahr, vom Wiederbegrünen bzw. ab 3-Blatt-Stadium (BBCH 13) bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29).
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
40 g/ha
maximal 1 Anwendung
Wartezeit in Tagen:
F
Gebinde:
120 Gramm (EAN 4260100280665)
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0,15 Kilogramm (EAN 4260100281075)
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1 Kilogramm (EAN 4260100280689)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.