Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Starane 180
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Zulassungsnummer:
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3721-00
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Zulassungsanfang:
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04.08.2000
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Zulassungsende:
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31.12.2010
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Vertriebsfirmen:
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Bayer CropScience, Dow AgroSciences
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Wirkstoffe:
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180g/l Fluroxypyr (259g/l 1-Methyl-heptylester)
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT101
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NN191
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36
Reizt die Augen, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, R 65
Gesundheitsschädlich, R 66
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., R 67
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen., S 36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62
Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Ackerbaukulturen, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D *, NW603
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten: Wiesen, Weiden, , : 5m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C *,D 5
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Dow AgroSciences)
Verwendungszweck: Systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Sommer und Wintergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung im Wintergetreide, zur Ampferbekämpfung auf Wiesen und Weiden sowie zur Windenbekämpfung im Mais
Anwendungszeitpunkt: Wintergetreide: ab 3-Blatt Stadium bis kurz vor dem Aehrenschieben, Sommetreide: ab 3-Blatt-Stadium bis einschl. Bestockungsende, Wiesen und Weiden: Frühjahr (Mai) bis Spätsommer (August) Mais: bis zum 6-Blatt-Stadium
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
maximal eine Anwendung im Jahr
0,6-1,0l/ha Solo-Einsatz in Winter-und Sommergetreide
0,5-1,0l/ha in Kombination mit anderen Herbiziden i. Winter
1,5-2,0l/ha auf Wiesen und Weiden
0,75-1,5l/ha im Mais
Wartezeit in Tagen: (F) Winter-und Sommergetreide, 14 Tage Gras (Frühjahrsanwendung)
21 Tage Gras Sommeranwendung; Heu (F) im Mais
Gebinde:
1 Liter (1 dm3) (EAN 3362130062554)
,
5 Liter (1 dm3) (EAN 3362130062530)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Echte Kamille (§18) |
Kletten-Labkraut, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
0.8 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Gräser (§18) |
Ampfer-Arten, Kletten-Labkraut |
1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Hafer, Sommergerste, Sommerweizen |
Zweikeimblättrige Unkräuter |
1 l/ha |
| Knoblauch, Speisezwiebel, Schalotte (§18) |
Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Zeitpunkt 1: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Mais |
Acker-Winde, Gemeine Zaunwinde |
1.5 l/ha |
| Wiesen, Weiden |
Ampfer-Arten |
2 l/ha |
| Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale |
Zweikeimblättrige Unkräuter |
1 l/ha |
| Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen, Triticale |
Kletten-Labkraut |
1 l/ha |
| Zuckermais (§18) |
Winden-Knöterich, Acker-Winde, Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter |
1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Zwiebelgemüse (§18) |
Kletten-Labkraut, Zweikeimblättrige Unkräuter |
Zeitpunkt 1: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.