Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Toluron 700 SC
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Zulassungsnummer:
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4091-00
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Zulassungsanfang:
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18.01.2008
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Zulassungsende:
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31.12.2018
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Vertriebsfirmen:
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AgrEvo Deutschland GmbH, Makhteshim-Agan
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Wirkstoffe:
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700g/l Chlortoluron
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., VZ457
Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron nicht mehr als einmal pro Jahr auf derselben Fläche., NW261
Das Mittel ist fischgiftig., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., WMC2
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C2, NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 40
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung., R 63
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Wintergerste, Winterweizen |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
| Wintergerste, Winterweizen |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz |
3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.