Fließt im Dezember noch der Birkensaft,
dann kriegt der Winter keine Kraft.

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 Mittelname:   BAS 635 00 H

Zulassungsnummer: 5178-00
Zulassungsanfang: 14.02.2006
Zulassungsende: 13.02.2009
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 714g/kg Tritosulfuron
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., RA029 Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH324 Der Gehalt an 2-Amino-4-methoxy-6-(trifluormethyl)-1,3,5-triazin (AMTT) im technischen Wirkstoff Tritosulfuron darf 0,02 % nicht überschreiten., WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Mais Zweikeimblättrige Unkräuter 70 g/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Sommertriticale, Sommergerste, Sommerhartweizen, Sommerweizen, Sommerroggen, Sommerhafer Zweikeimblättrige Unkräuter 70 g/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Winterhafer, Dinkel, Winterweizen, Winterroggen, Wintertriticale, Wintergerste Zweikeimblättrige Unkräuter 70 g/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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