Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Berghoff MCPA
|
Zulassungsnummer:
|
3367-62
|
|
Zulassungsanfang:
|
28.09.2004
|
|
Zulassungsende:
|
31.12.2014
|
|
Vertriebsfirmen:
|
A. H. Marks & Co. LTD
|
|
Wirkstoffe:
|
500g/l MCPA (611.8g/l Dimethylamin-Salz)
|
|
Kennzeichen:
|
N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., EO005-1
SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN170
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
|
|
R- und S- Sätze:
|
R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, R 41
Gefahr ernster Augenschäden, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
|
|
Abstandsauflagen:
|
|
Sicherheitsdatenblatt: |
|
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Zurück zur Liste Zurück zum Suchformular
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.