Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Glyfos

Zulassungsnummer: 4162-00
Zulassungsanfang: 23.08.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Cheminova A/S, Stähler
Wirkstoffe: 360g/l Glyphosat (486g/l Isopropylamin-Salz)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW261 Das Mittel ist fischgiftig., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., VH368 Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten., VH372 Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich Ziergehölze darf nur bis zu einer maximalen Verpackungsgröße von 150 ml in der Gebrauchsanleitung angegeben werden., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN168 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Stähler

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

Verw.zweck:
Nicht-selektives Herbizid zur Anwendung auf Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Obst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, auf Gleisanlagen und im Zierpflanzenbau

Glyfos ist ein systemisch wirkendes, nicht-selektives Blattherbizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze verteilt. Bei normaler Witterung tritt die Wirkung (Welken der Blätter) innerhalb von 7-10 Tagen ein, die Wurzeln und Rhizome (z.B. Quecke) sterben anschließend ab. Von Folgekulturen wird der auf den Boden gelangte Wirkstoff nicht aufgenommen. Dadurch können alle Kulturen ohne Einschränkung in kürzester Zeit nach dem Einsatz von Glyfos nachgebaut werden. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt der Wirkungssymptome beeinflusst die Nachhaltigkeit der Wirkung nicht.

Anwendungszeitpunkt:
siehe Gebrauchsanweisung

Aufwandmenge:
siehe Gebrauchsanweisung

Wartezeit:
Ackerbaukulturen, Grünland, Getreidestoppel, Maisstoppel, Stilllegungsflächen, Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze (Forst), Wiesen, Weiden (Gras und Heu): durch zugelassene Anwendung abgedeckt (F)
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen)
14 Tage
Kernobst, Steinobst
42 Tage
Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben)
30 Tage
Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Gleisanlagen, Zierpflanzenbau, Baumschulgehölze, Rasen, Wege u. Plätze mit Holzgewächsen: ohne Bedeutung (N)
Gebinde: 0,02 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051119) , 0,05 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051126) , 0,1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051188) , 0,25 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051195) , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051140) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051157) , 20 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051164) , 640 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051133) , 1000 Liter (1 dm3) (EAN 4012879050945)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Gemeine Quecke 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ackerbaukulturen Ausfallkulturen, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Ernteerleichterung, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Sikkation, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Gleisanlagen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 10 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Gleisanlagen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 500 bis 1000 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kernobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Laubholz, Nadelholz Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 3 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Adlerfarn 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Laubholz, Nadelholz Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nichtkulturland ohne Holzgewächse Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rasen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Steinobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Steinobst Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Stilllegungsflächen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Weinrebe Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha, Zeitpunkt 2: 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Wiesen, Weiden Ampfer-Arten, Zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeine Quecke, Einkeimblättrige Unkräuter 4 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ziergehölze Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.3 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Ziergehölze Holzgewächse, Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.3 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zierpflanzen Zweikeimblättrige Unkräuter, Einkeimblättrige Unkräuter 0.5 ml/m²; Wasser: 20 bis 40 ml/m²

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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