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 Mittelname:   Hoestar Super

Zulassungsnummer: 4778-00
Zulassungsanfang: 13.10.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Stähler
Wirkstoffe: 125g/kg Amidosulfuron, 11.6g/kg Iodosulfuron (12.5g/kg Methylester-Na)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 65 Gesundheitsschädlich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblätter:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Sommergerste, Sommerhartweizen, Sommerweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 200 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sommergerste, Sommerhartweizen, Sommerweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 150 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Sommergerste, Sommerhartweizen, Sommerweizen, Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen Acker-Kratzdistel 200 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 200 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Triticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 150 g/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Ziergehölze (§18) Kletten-Labkraut, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 0.2 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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