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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   TEPPEKI

Zulassungsnummer: 005691-00
Zulassungsanfang: 16.04.2007
Zulassungsende: 31.03.2012
Vertriebsfirmen: Belchim, ISK Biosciences
Wirkstoffe: 500g/kg Flonicamid
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften., NB6621 Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN234 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN2842 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., VH390 Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Flonicamid darf 3 g/kg nicht überschreiten.
R- und S- Sätze: R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben., R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen, S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Belchim Crop Protection)

TEPPEKI ist ein spezifisch wirkendes Insektizid zur selektiven Bekämpfung von Blattläusen. Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen der Schwellenwerte oder nach Warndienstaufruf. Aufwandmenge:
Kartoffeln: 160 g/ha in 200-500 l Wasser/ha Winterweizen: 140 g7ha in 200-500 l Wasser/ha Kernobst: 70 g/ha und je Kronenhöhe in 100-500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Hopfen: 180 g/ha in 1800 bis 4000 l Wasser/ha. Max. Zahl der Anwendungen:
Kartoffeln, Winterweizen, Hopfen: 2, Kernobst: 3. Wartezeit:
14 bis 28 Tage, je nach Kultur
Gebinde:

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Gurke (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 0.08 kg/ha; Wasser: 600 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 0.12 kg/ha; Wasser: 900 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 0.16 kg/ha; Wasser: 1200 l/ha
Hopfen Blattläuse 180 g/ha; Wasser: 1800 bis 4000 l/ha
Kartoffel Blattläuse 160 g/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Kartoffel Blattläuse als Virusvektoren 160 g/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Kernobst Blattläuse 70 g/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Pflaume (§18) Blattläuse 0.07 kg/ha und je m Kronenhöhe; Wasser: 200 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Winterweichweizen Blattläuse 140 g/ha; Wasser: 200 bis 500 l/ha
Zierpflanzen (§18) Blattläuse Pflanzengröße bis 50 cm 70 g/ha; Wasser: 500 l/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 105 g/ha; Wasser: 750 l/ha, Pflanzengröße über 125 cm 140 g/ha; Wasser: 1000 l/ha
Zucchini, Kürbis-Hybriden, Patisson, Gurke (§18) Blattläuse 0.16 kg/ha; Wasser: 600 l/ha


Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2011. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.


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