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 Mittelname:   Trafo WG

Zulassungsnummer: 4178-00
Zulassungsanfang: 13.03.2001
Zulassungsende: 31.12.2011
Vertriebsfirmen: Syngenta
Wirkstoffe: 50g/kg lambda-Cyhalothrin
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NB6623 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten., NN291 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft., NN330 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF177 Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen., SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., ST110 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST222 Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 36/38 Reizt die Augen und die Haut, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Ackerbaukulturen, , : 15m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C 5,D 10
, NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Wiesen, Weiden, , : 15m; reduzierte Abstnde: A *,B *,C 5,D 10

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

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Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Verwendungszweck:
Gegen Blattläuse einschl. Virusvektoren,Getreidehähnchen,Thripse in Getreide; Kartoffelkäfer und Blattläuse in Kartoffeln;Rübenfliege und beißende Insekten in Futter- u. Zuckerrüben;Fritfliege in Mais und Wiesen und Weiden;Rapsglanzkäfer,Rapserdfloh, gefleckten Rapsstengelrüßler, Kohltriebrüßler, Kohlschotenrüßler, Kohlschotenmücke in Raps sowie in nach §18a genehmigten Anwendungsgebieten. Informationen zu den von der Zulassungsbehörde gemäß §18a PflSchG genehmigten Anwendungsgebieten sind von der Syngenta Hotline, Tel:(0180)3240275 oder aus den Internetinformationen der Syngenta Agro GmbH unter www.syngenta-agro.de erhältlich.

Anwendungszeitpunkt:
Nach Erreichen von Schwellenwerten oder bei Warndienstaufruf:
Getreide: Blattläuse bzw. Getreidehähnchen: Blattläuse als Virusvektoren: Herbst (ausg. Hafer), Thripse: Ab Beginn Ähren-/Rispenschieben
Raps:Rapserdfloh: Herbst oder Frühjahr; Übrige zugel. Rapsschädlinge
Mais:Fritfliege: 1.bis 3.Laubblatt entfaltet
Wiesen und Weiden:Fritfliege: 1-2 Blattstadium
Kartoffeln:Kartoffelkäfer,Blattläuse
Futter-, Zuckerrübe:Rübenfliege,Beißende Insekten

Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. Konzentration in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Rapserdfloh u. Rapsglanzkäfer: 100 g/ha (1X je Kultur)
Alle anderen Schädlinge: 150 g/ha (1X je Kultur)

Wartezeit in Tagen:
Getreide: 35
Raps: 56
Zucker- u. Futterrüben: 28
Kartoffeln: 14
Mais: F
Grünland (Gras oder Heu): F
Gebinde: 1 Kilogramm (EAN 4032219002670)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Brombeere, Himbeere (§18) Himbeerkäfer (Byturus urbanus) 150 g/ha
Erbse (§18) Beißende Insekten, Saugende Insekten, Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera) 150 g/ha
Erdbeere (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Futtererbse (§18) Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Futterrübe, Zuckerrübe (§18) Erdraupen 150 g/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Blattläuse 150 g/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Getreidehähnchen (Lema sp.) 150 g/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) Thripse 150 g/ha
Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) (§18) Erdraupen 150 g/ha
Gräser (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Gräser (§18) Beißende Insekten 150 g/ha
Gräser (§18) Fritfliege 150 g/ha
Heidelbeere (§18) Beißende Insekten, Saugende Insekten, Gallmücken 150 g/ha
Hülsengemüse (§18) Beißende Insekten, Saugende Insekten 150 g/ha
Kartoffel Kartoffelkäfer 150 g/ha
Kartoffel Blattläuse 150 g/ha
Kartoffel (§18) Erdraupen 150 g/ha
Klee-Arten (§18) Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Krambe (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Lein (§18) Beißende Insekten 150 g/ha
Lein (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Leindotter (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Lupine-Arten (§18) Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Luzerne-Arten (§18) Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Mais Fritfliege 150 g/ha
Mais (§18) Erdraupen 150 g/ha
Mohn (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Möhre (§18) Erdraupen 150 g/ha
Möhre (§18) Zweiflügler (Fliegen und Mücken, Diptera), Beißende Insekten, Saugende Insekten 150 g/ha
Porree (§18) Erdraupen 150 g/ha
Raps Rapserdfloh 100 g/ha
Raps Rapsglanzkäfer, Kohlschotenrüssler, Gefleckter Kohltriebrüssler, Rapsstängelrüssler 150 g/ha
Raps Kohlschotenmücke 150 g/ha
Raps (§18) Erdraupen 150 g/ha
Rettich, Radieschen, Meerrettich (§18) Beißende Insekten, Saugende Insekten 150 g/ha
Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Rote Bete, Kohlrübe, Speiserübe (§18) Beißende Insekten 150 g/ha
Senf-Arten (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Sonnenblume (§18) Saugende Insekten, Beißende Insekten 150 g/ha
Spargel (§18) Beißende Insekten 150 g/ha
Spargel (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Speisezwiebel (§18) Erdraupen 150 g/ha
Speisezwiebel (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Teekräuter (§18) Beißende Insekten 150 g/ha
Teekräuter (§18) Saugende Insekten 150 g/ha
Triticale, Gerste, Roggen, Weizen Blattläuse als Virusvektoren 150 g/ha
Weinrebe (§18) Reblaus 0.05 %
Wiesen, Weiden Fritfliege 150 g/ha
Ziergehölze Beißende Insekten 150 g/ha
Zuckermais (§18) Erdraupen 150 g/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Rübenfliege 150 g/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Beißende Insekten 150 g/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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