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 Mittelname:   SELECT 240 EC

Zulassungsnummer: 4366-00
Zulassungsanfang: 04.04.2000
Zulassungsende: 31.12.2010
Vertriebsfirmen: Arysta LifeScience S.A.S, Stähler
Wirkstoffe: 241.9g/l Clethodim
Kennzeichen: Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW263 Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 36/38 Reizt die Augen und die Haut, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen., S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen: NW603 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss der im folgenden genannte Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden. Bei Vorliegen der im Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen vom 27. April 2000 (Bundesanzeiger S. 9878) in der jeweils geltenden Fassung genannten Voraussetzungen ist die Einhaltung des angegebenen reduzierten Abstandes ausreichend. Für die mit * gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 Satz 2 PflSchG zu beachten:
Ackerbaukulturen, , : 30m; reduzierte Abstnde: A *,B 5,C 10,D 15

Sicherheitsdatenblatt:

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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)

Kombipack 1l + 2 l Öl

Verwendungszweck:
Flüssiges, selektives Herbizid gegen Ungräser und Ausfallgetreide in Zucker- und Futterrüben, Kartoffeln, Winterraps, Erdbeeren, Spargel, Zwiebeln und vielen anderen Kulturen. Der Wirkstoff Clethodim wird schnell über die Blätter aufgenommen und hemmt die Fettsäure-Biosynthese. Typische Wirkungssymptome sind eine Wuchsdepression und eine Gelbverfärbung der Blätter bei den behandelten Unkräutern. Clethodim wird auch in die Rhizome verlagert, so dass eine nachhaltige Queckenbekämpfung möglich ist.

Anwendungszeitpunkt:
NAF, NAH

Aufwandmenge:
siehe Gebrauchsanweisung

Wartezeit in Tagen:
Zucker- /Futterrüben, Winterraps, Erdbeeren, Spargel, Rote Bete,
Kohlrübe, Speiserübe, Rotklee, Lupine-Arten, Luzerne, Futtererbse,
Ackerbohne, Rot- und Schafschwingel






durch zugelassene
Anwendung abgedeckt (F)
Kartoffeln, Trockenzwiebeln





















60 Tage
Blattkohle





























42 Tage
Bundzwiebel





35 Tage
Baumschulgehölzpflanzen,
Laub- und Nadelholz


















ohne Bedeutung (N)
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051416) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4012879051423)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne (§18) Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Blattkohle (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 600 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Futtererbse (§18) Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha
Kartoffel Gemeine Quecke 1 l/ha
Laubholz, Nadelholz (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Lupine-Arten (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Luzerne (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Luzerne (§18) Gemeine Quecke 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rotklee (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rotklee (§18) Gemeine Quecke 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Schaf-Schwingel, Rot-Schwingel (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Schaf-Schwingel, Rot-Schwingel (§18) Gemeine Quecke 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spargel (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Speiserübe, Kohlrübe, Rote Bete (§18) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Speiserübe, Kohlrübe, Rote Bete (§18) Gemeine Quecke 1 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterraps Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.5 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Gemeine Quecke 1 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 0.75 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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