Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Fuego
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Zulassungsnummer:
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6179-00
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Zulassungsanfang:
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29.04.2008
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Zulassungsende:
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31.12.2018
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Vertriebsfirmen:
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Belchim, Feinchemie
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Wirkstoffe:
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500g/l Metazachlor
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xi
Reizend, RA005
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., VZ456
Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Metazachlor nicht mehr als einmal pro Jahr auf derselben Fläche., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF245-01
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WMK3
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3, NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Winterraps |
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm |
1.5 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.