Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Aatiram 65
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Zulassungsnummer:
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041616-00
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Zulassungsanfang:
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03.06.2009
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Zulassungsende:
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31.12.2019
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Vertriebsfirmen:
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Stähler
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Wirkstoffe:
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650.4g/l Thiram
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Kennzeichen:
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N
Umweltgefährlich, Xn
Gesundheitsschädlich, RA042
Enthält Thiram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW467
Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NH677
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NH682
Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB110
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten., SB165
Der Genuss von Alkohol vor, während und nach dem Arbeiten mit dem Pflanzenschutzmittel muss unterbleiben., SF613
Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten., SF6142
Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen., SF6161
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes., SF618
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte., SS1201
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2203
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS6201
Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST1202
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., ST1261
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes., ST1271
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 48/22
Gesundheitsschädlich, R 50/53
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 43
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 24
Berührung mit der Haut vermeiden, S 35
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57
Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
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Abstandsauflagen:
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Stähler Deutschland)
Verwendungszweck: Aatiram 65 ist eine wässrige Flüssigbeize im Acker- und Gemüsebau. Aatiram 65 enthält den Wirkstoff TMTD und schützt das Saatgut vor boden- und samenbürtigen Auflaufkrankheiten. Zusätzlich fördert der Wirkstoff die Triebkraft der Kulturen: die jungen Pflanzen laufen rascher auf und entwachsen so dem anfälligen Jugendstadium. Aatiram 65 ist ausgezeichnet pflanzen- und sortenverträglich.
Gebinde:
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2011. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.