Pflanzenschutz MANAGER
Mittelname: Cirrus
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Zulassungsnummer:
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4202-00
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Zulassungsanfang:
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03.07.1997
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Zulassungsende:
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30.06.2008 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
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Vertriebsfirmen:
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FMC Chemical,sprl, Syngenta
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Wirkstoffe:
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500g/kg Clomazone
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Kennzeichen:
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F
Leichtentzündlich, Xn
Gesundheitsschädlich, SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT114
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen Straßen, Wege und Plätze sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, die zum Zeitpunkt der Anwendung keinen Kulturpflanzenbestand aufweisen) eingehalten werden., NT125
Die Anwendung des Mittels ist bei zu erwartenden Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C Lufttemperatur, gemessen an einer geeigneten Wetterstation (z.B. des amtlichen Pflanzenschutzdienstes oder des Deutschen Wetterdienstes), auf eine längere abendliche Abkühlungsperiode mit Temperaturen unter 25 °C am Anwendungsort zu verlegen., NT144
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist ein Abstand zu angrenzenden Flächen einzuhalten, gilt dies in einer auf diesen Abstand folgenden Breite von mindestens 20 m. Die Anwendung auf der restlichen zu behandelnden Fläche muss mit einem Gerät erfolgen, das in dem vorgenannten Verzeichnis mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist., NW262
Das Mittel ist giftig für Algen., NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466
Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB663
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN130
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
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R- und S- Sätze:
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R 11
Leichtentzündlich, R 20
Gesundheitsschädlich beim Einatmen, R 52
Schädlich für Wasserorganismen, S 2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
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Abstandsauflagen:
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NW601
Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Ackerbaukulturen, , : 10m
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Sicherheitsdatenblatt: |
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Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)
Herbizid zur Bekämpfung von breitblättrigen Unkräutern insbesondere von Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut,Ackerhellerkraut, Kornblume und Wegrauke im Winterraps
Anwendungszeitpunkt:
Winterraps: VAH: Vorauflauf Herbst
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Winterraps: 180 g/ha -240 g/ha
Wartezeit in Tagen:
Winterraps: F
Gebinde:
240 Gramm (EAN 4032219000874)
,
600 Gramm (EAN 4032219000898)
Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
| Kultur(en) |
Schaderreger |
Aufwandmenge(n) |
| Winterraps |
Purpurrote Taubnessel, Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere, Stängelumfassende Taubnessel |
0.24 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha |
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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.