Stäubt der Roggen vor der Gerste,
wird er sein beim Schnitt der erste.

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 Mittelname:   Aramo

Zulassungsnummer: 4662-00
Zulassungsanfang: 11.10.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: BASF
Wirkstoffe: 50g/l Tepraloxydim
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN270 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., WH950 Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 38 Reizt die Haut, R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen., R 65 Gesundheitsschädlich, R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen., S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden, S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

BASF

Sicherheitsdatenblätter:

pdf

Anwendungshinweis: (BASF)

Selektives Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern einschließlich Quecke, Einjährigem Rispengras und Ausfallgetreide im Ackerbau, Gemüsebau und Erdbeeren sowie in Baumschulgehölzpflanzen, Laubholz und Nadelholz.Aramo ist ein systemisch wirkendes Herbizid und wird im Nachauflaufverfahren eingesetzt. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt hauptsächlich über die grünen Pflanzenteile der aufgelaufenen Gräser. Erste Absterbesymptome zeigen sich bereits nach wenigen Tagen in Form eines Entwicklungsstillstandes bzw. einer Verfärbung der Gräser. Der Wirkungseintritt wird durch höhere Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit beschleunigt.WirkungsspektrumAramo besitzt ein breites Wirkungsspektrum und erfasst die meisten auftretenden Ungräser.Mit Aramo gut bekämpfbar:Acker-Fuchsschwanz Ausfall-Getreide Einjähriges Rispengras Flug-Hafer Gemeine Quecke Gemeiner Windhalm Hirse-Arten Weidelgras-Arten Nach der Behandlung auflaufende Gräser werden nicht erfasst.
Gebinde: 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348106696) , 1 Liter (1 dm3) (EAN 4014348397674) , 5 Liter (1 dm3) (EAN 4014348379229)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Blattkohle (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Blattkohle (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Blumenkohle (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Blumenkohle (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Erdbeere (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Futterrübe, Zuckerrübe Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kartoffel Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Knollensellerie (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kohlrabi (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kohlrabi (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (§18) Ausfallgetreide, Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Meerrettich, Pastinak, Wurzelpetersilie, Schwarzwurzel, Möhre (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Nadelholz, Laubholz (§18) Gemeine Quecke, Einjähriges Rispengras, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Porree (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spargel (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Spargel (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Winterraps Gemeine Quecke, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zwiebelgemüse (§18) Gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 2 l/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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