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 Mittelname:   Reglone

Zulassungsnummer: 0287-00
Zulassungsanfang: 19.06.2006
Zulassungsende: 31.12.2016
Vertriebsfirmen: Syngenta
Wirkstoffe: 200g/l Deiquat (374g/l Dibromid)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, T+ T+ Sehr giftig, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN361 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft., NN3842 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN166 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut, R 48/25 Giftig, R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 26 Sehr giftig beim Einatmen, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben), S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:

Herstellerinfos:

Syngenta

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (Syngenta Agro)

Verwendungszweck:
Kontaktherbizid zur Abreifebeschleunigung , Kraut -und Blattabtötung in Kartoffeln, Raps, Ackerbohnen, Futtererbsen, zur Sikkation zwecks Samengewinnung in Futterleguminosen, Lein, Phacelia, Ölrettich und im Hopfen zum Hopfenputzen
Anwendungszeitpunkt:
Krautabtötung in Pflanzkartoffeln zur Verhinderung der Virusabwanderung:
Bei Eintreten der physiologischen Reife (Farbumschlag blaugrün auf gelbgrün)
Krautabtötung in Speise-, Wirtschaft- und Industriekartoffeln:
10 Tage vor der Ernte
Sikkation in Winter- und Sommerraps, Ackerbohnen, Futtererbsen
sowie in Futterleguminosen, Phacelia, Ölrettich und Lein zur Samengewinnung:
Bei Eintritt des entsprechenden Abreifezustands von Schoten, Hülsen, Fruchtkörpern, Körnern und Samen ( siehe Gebrauchsanleitung !)
Hopfenputzen:
Anwendung nur zwischen 01. Juli und dem 31.August
Aufwandmenge/Flächeneinheit bzw. in g/ml/100 l Wasser und maximale Zahl der Anwendungen im Vegetationszeitraum:
Speise- Wirtschafts- und Industriekartoffeln:
2,5 l/ha (1X)
Pflanzkartoffeln:
5l/ha ( 1 X) oder 2 x 2,5 l/ha im Abstand von 3 Tagen
Winterraps: 2 l/ha (1X)
Sommerraps, Ackerbohnen , Futtererbsen, Phacelia, Ölrettich, Lein,
Futterleguminosen: 3 l/ha (1X)
Wartezeit in Tagen:
Hopfen: 14 Tage
Kartoffeln:10 Tage
Winter-und Sommerraps:5 Tage
Ackerbohnen und Futtererbsen:5 Tage
Futterleguminosen Lein, Phacelia, Ölrettich im Samenanbau:F
Gebinde: 5 Liter (1 dm3) (EAN 4032219003448) , 20 Liter (1 dm3) (EAN 4032219003295)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Ackerbohne Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Futtererbse Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Futterleguminosen Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Hopfen Hopfenputzen 5 l/ha; Wasser: 1200 bis 1800 l/ha
Kartoffel Krautabtötung 2.5 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Kartoffel Krautabtötung 5 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Kartoffel Krautabtötung Zeitpunkt 1: 2.5 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha, Zeitpunkt 2: 2.5 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Lein Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Oelrettich Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Phacelia Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Sommerraps Sikkation 3 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha
Winterraps Sikkation 2 l/ha; Wasser: 400 bis 800 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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