Im Juli will der Bauer lieber Schwitzen,
als untätig hinterm Ofen sitzen.

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 Mittelname:   Chinook

Zulassungsnummer: 4672-00
Zulassungsanfang: 26.09.2000
Zulassungsende: 31.12.2010
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, SATEC Handelsgesellschaft mbH
Wirkstoffe: 100g/l beta-Cyfluthrin, 100.1g/l Imidacloprid
Kennzeichen: Xn Xn Gesundheitsschädlich, NW467 Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NN365 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NT677 Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SB193 Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden., SF6101 Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe, Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), dicht abschließende Schutzbrille und Halbmaske DIN 58 646-HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen., SF611 Bei Beizanwendung des Mittels sind auch beim Umgang mit Spülflüssigkeit nach der Beizung Schutzbrille und Schutzhandschuhe zu tragen., SS1201 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels., SS2201 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels., VV212 Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut., NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
Abstandsauflagen:

Sicherheitsdatenblatt:

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Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Lein (§18) Erdflöhe (Halticinae) 3 ml/kg
Raps Rapserdfloh 20 ml/kg

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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