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 Mittelname:   Betasana SC

Zulassungsnummer: 5328-00
Zulassungsanfang: 17.12.2004
Zulassungsende: 31.12.2014
Vertriebsfirmen: United Phosphorus Ltd.
Wirkstoffe: 160g/l Phenmedipham
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xi Xi Reizend, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN135 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 36 Reizt die Augen, R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 24 Berührung mit der Haut vermeiden, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Erdbeere (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Spinat (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 1 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 1 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 6 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 3 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Zeitpunkt 1: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha; Wasser: 100 bis 300 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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