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 Mittelname:   Cupravit Kupferkalk

Zulassungsnummer: 0723-67
Zulassungsanfang: 22.08.2003
Zulassungsende: 31.08.2007 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 756g/kg Kupferoxychlorid
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat., NN370 Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., VH330 Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet., VH352 Für die unter der Überschrift Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken, S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Baumschulgehölzpflanzen (§18) Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Brombeere (§18) Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum)
Erdbeere Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) 10 kg/ha; Wasser: 2000 l/ha
Erdbeere Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariare) 10 kg/ha; Wasser: 2000 l/ha
Himbeere (§18) Rutensterben (Didymella applanata)
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) bis BBCH 37: 3.96 kg/ha, bis BBCH 55: 5.9 kg/ha, über BBCH 55: 8.8 kg/ha
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 3 kg/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 3 kg/ha
Kartoffel Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) 3 kg/ha
Kartoffel Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) 3 kg/ha
Kernobst Phytophthora cactorum
Kernobst Obstbaumkrebs (Nectria galligena) 2.25 kg/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst Schorf (Venturia spp.) vor der Blüte 1.5 kg/ha und je m Kronenhöhe, abfallend zur Blüte 0.5 kg/ha und je m Kronenhöhe
Kernobst (§18) Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Kernobst (§18) Feuerbrand (Erwinia amylovora)
Knollensellerie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 3 kg/ha
Knollensellerie Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 3 kg/ha
Möhre (§18) Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
Pfirsich Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) 2.25 kg/ha und je m Kronenhöhe
Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi) 3 kg/ha
Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi) 3 kg/ha
Spargel Spargelrost (Puccinia asparagi) 3 kg/ha
Speisezwiebel (§18) Falscher Mehltau (Peronospora destructor)
Steinobst Valsa leucostoma 2.25 kg/ha und je m Kronenhöhe
Steinobst Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 2.25 kg/ha und je m Kronenhöhe
Tomate Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Tomatenstängelfäule (Didymella lycopersici) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Blattfleckenkrankheit (Septoria lycopersici) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Tomate Tomatenstängelfäule (Didymella lycopersici) Pflanzengröße über 125 cm 4.2 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3.15 kg/ha, Pflanzengröße bis 50 cm 2.1 kg/ha
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) ES 75: 4 kg/ha, ES 71: 3 kg/ha, ES 61: 2 kg/ha, Basisaufwand: 1 kg/ha
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 4 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 6 kg/ha
Zierpflanzen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) Pflanzengröße bis 50 cm 4 kg/ha, Pflanzengröße 50 bis 125 cm 6 kg/ha
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger
Zierpflanzen (§18) Pilzliche Blattfleckenerreger
Zuckerrübe, Futterrübe Cercospora beticola 3 kg/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Falscher Mehltau 3 kg/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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