Pflanzenschutz MANAGER
Betanal Quattro
Anwendung in Futterrübe, Zuckerrübe gegen Vogel-Sternmiere, Winden-Knöterich, Echte Kamille, Kletten-Labkraut, Weißer Gänsefuß.
| Zulassungsende | 31.12.2015 |
| Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 3 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 3 |
| Aufwandmengen | Zeitpunkt 1: 2 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 2 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 3: 2 l/ha Wasser: 200 bis 300 l/ha |
| Abstandsauflagen | |
| Anwendungsbestimmungen | |
| Auflagen | NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH916: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. |
| Hinweise | |
| Wartezeiten | Freiland, Zuckerrübe: 90 Tage Freiland, Futterrübe: 90 Tage |
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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