Hat der Bauer Hühneraugen,
trägt er Schuhe die nichts taugen.

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Pflanzenschutz MANAGER


 Mittelname:   SAFARI

Zulassungsnummer: 4524-00
Zulassungsanfang: 10.06.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Du Pont
Wirkstoffe: 486.02g/kg Triflusulfuron (500.27g/kg Methylester)
Kennzeichen: NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
R- und S- Sätze:
Abstandsauflagen: NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbaukulturen, , : 5m

Sicherheitsdatenblatt:

pdf

Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)

Verwendungszweck:

Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Kamille-Arten in Zucker- und Futterrüben im Nachauflauf.

Anwendungszeitpunkt:

Zur Anwendung in Zucker- und Futterrüben im Nachauflauf.
Die Anwendung von SAFARI® ist vom Entwicklungsstadium der Rüben unabhängig, soweit alle Rüben aufgelaufen sind.
Eine zweite Anwendung sollte im Abstand von 6 bis 14 Tagen erfolgen, wenn neue Unkräuter aufgelaufen sind. Der Abstand zwischen den Spritzungen richtet sich nach der Größe der nachaufgelaufenen Unkräuter, sollte 14 Tage aber nicht überschreiten.

Aufwandmenge: 40 g/ha
Maximal 2 Anwendungen.


Wartezeit in Tagen: Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen abgedeckt (F)
Gebinde: 120 Gramm (EAN 3576960033831) , 450 Gramm (EAN 3576960036115)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Zuckerrübe, Futterrübe Kamille-Arten Zeitpunkt 1: 40 g/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha, Zeitpunkt 2: 40 g/ha; Wasser: 200 bis 300 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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