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 Mittelname:   Terlin WG

Zulassungsnummer: 3765-60
Zulassungsanfang: 19.01.2005
Zulassungsende: 31.12.2015
Vertriebsfirmen: BASF, Skyanide Chemicals GmbH
Wirkstoffe: 650g/kg Chloridazon
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, Xn Xn Gesundheitsschädlich, RA006 Enthält Chloridazon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen., SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NG404 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein.Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt., NG407 Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., VN436 Kein Nachbau von Blattgemüse und frischen Kräutern ein Jahr nach der Anwendung., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft., NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft., NN164 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken, R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen, S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen:


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Rote Bete Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rote Bete Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rote Bete Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Hundskamille-Arten, Einjähriges Rispengras auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Rote Bete Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 4 kg/ha; Wasser: 150 bis 300 l/ha
Stielmangold, Schnittmangold Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Stielmangold, Schnittmangold Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Hundskamille-Arten, Einjähriges Rispengras auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf mittleren oder schweren Böden 4 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha
Zuckerrübe, Futterrübe Vogel-Sternmiere, Kamille-Arten, Hundskamille-Arten, Einjähriges Rispengras auf mittleren oder schweren Böden 3 kg/ha; Wasser: 200 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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