Pflanzenschutz MANAGER
Bi 58 Insektenvernichter
Anwendung in Zierpflanzen gegen Saugende Insekten.
| Zulassungsende | 31.12.2015 |
| Max. Zahl Behandlungen | Max. Zahl der Anwendungen je Befall: 1 Max. Zahl der Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr: 2 |
| Aufwandmengen | Pflanzengröße bis 50 cm 10 ml je 100 m² Wasser: 8 l / 100 m², Pflanzengröße 50 bis 125 cm 10 ml je 100 m² Wasser: 9 l / 100 m², Pflanzengröße über 125 cm 10 ml je 100 m² Wasser: 12 l / 100 m² |
| Abstandsauflagen | |
| Anwendungsbestimmungen | |
| Auflagen | HF189: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF 189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS120: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. HS210: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HS220: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. HS610: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. HT121: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage ST121: Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 -HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen. SF190: Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen. SF192: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 48 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. SS201: Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS400: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen, bei Spritzarbeiten über Kopf. WH915: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste). |
| Hinweise | |
| Wartezeiten | Haus- und Kleingartenbereich: Gewächshaus, Zierpflanzen: (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.) |
Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
Impressum – Team – Mediadaten – Kontakt – Sitemap
© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG
© Copyright 2000 – 2008 raiffeisen.com GmbH & Co. KG









