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wer'n die Bremsen dir zur Plage.

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 Mittelname:   Arvestor

Zulassungsnummer: 2189-60
Zulassungsanfang: 23.09.2002
Zulassungsende: 28.02.2006 ***Die Zulasssung des Mittels ist abgelaufen. Es kann noch innerhalb der Aufbrauchfrist angewendet werden, wenn die Zulassung nicht entzogen wurde.
Vertriebsfirmen: Bayer CropScience, TOMEN FRANCE S.A. 18, Avenue de L'Opera
Wirkstoffe: 605g/l Methamidophos
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, T+ T+ Sehr giftig, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NB6611 Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten., NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft., NO686 Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft., NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere., NW466 Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SF176 Raumkulturen (z.B. Reb-, Obst- und Hopfenanlagen) frühestens 24 Std. nach der Behandlung betreten oder geeignete Vorsichtsmaßnahmen (Atemschutz) treffen; Gewächshäuser vorher lüften., SF177 Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen., SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS210 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., SS220 Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels., SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel., ST122 Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen., ST221 Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter A1-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
R- und S- Sätze: R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut, R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen, S 1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren, S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben)., S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten, S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen), S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Ackerbaukulturen, , : 10m
, NW601 Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden:
Gemüsekulturen, , : 10m


Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Brokkoli (§18) Beißende Insekten 600 ml/ha
Brokkoli (§18) Saugende Insekten 600 ml/ha
Brokkoli (§18) Kohlmottenschildlaus 600 ml/ha
Kartoffel Blattläuse als Virusvektoren erste Spritzung 1 l/ha, zweite Spritzung 1 l/ha, dritte Spritzung 800 ml/ha, weitere Spritzungen 800 ml/ha
Kartoffel Kartoffelkäfer 1.2 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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