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 Mittelname:   CIRAL

Zulassungsnummer: 4510-00
Zulassungsanfang: 10.06.2002
Zulassungsende: 31.12.2012
Vertriebsfirmen: Du Pont, Spiess-Urania
Wirkstoffe: 160.8g/kg Metsulfuron (167g/kg Methylester), 307.8g/kg Flupyrsulfuron (333g/kg Methylester-Na)
Kennzeichen: N Umweltgefährlich, SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten., NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist., NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle., NW262 Das Mittel ist giftig für Algen., NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen., SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen., WH951 Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben., NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4)., NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft., NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft., NN1842 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
R- und S- Sätze: R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben., S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden, S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Abstandsauflagen: NW609 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ackerbaukulturen, , : 5m

Sicherheitsdatenblätter:

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Anwendungshinweis: (DuPont de Nemours)

Verwendungszweck:
CIRAL ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweizen, Winterroggen und Triticale im Herbst und von Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweizen im Frühjahr im Nachauflaufverfahren.
CIRAL ist zur Bekämpfung von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Lein (Öllein) genehmigt.

Anwendungszeitpunkt:
Winterweizen:
Nachauflauf Herbst BBCH11 bis BBCH25, Nachauflauf Frühjahr BBCH13 bis BBCH29.
Winterroggen und Triticale:
Nachauflauf Herbst BBCH11 bis BBCH29.
Öllein:
Nachauflauf bei 2 - 10 cm Wuchshöhe (BBCH12 bis BBCH29)

Aufwandmenge:
Herbst:
Winterweizen, Winterroggen, Triticale 25 g/ha (0,025 kg/ha).
Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Frühjar:
Winterweizen, Lein 25 g/ha (0,025 kg/ha).
Maximal 1 Behandlung in jeder Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.

Wartezeit: (F) keine
Gebinde: 100 Gramm (EAN 4014108304119) , 500 Gramm (EAN 4014108304294)

Anwendungshinweis: (Spiess-Urania Chemicals)

Verwendungszweck:
Nachauflaufherbizid gegen Ungräser und Unkräuter in Winterweizen, Winterroggen, Triticale und Lein
Anwendung
Wirkungsweise
Ciral ist ein wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz, Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweizen, Winterroggen und Triticale im Herbst und von Gemeinem Windhalm, Einjährigem Rispengras und einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweizen im Frühjahr im Nachauflaufverfahren. Ciral ist zur Bekämpfung von einjährigen ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern in Lein (Öllein) genehmigt.
Ciral ist eine Kombination aus den Sulfonylharnstoffen Flupyrsulfuron Methyl und Metsulfuron Methyl. Beide Wirkstoffe wirken über Blatt und Boden und bekämpfen keimende und bereits aufgelaufene Ungräser (Ackerfuchsschwanz und Windhalm) und wichtige Unkräuter. Der Absterbeprozess kann sich über mehrere Wochen erstrecken. Während dieser Zeit sind die Ungräser/ -kräuter jedoch nicht mehr physiologisch aktiv und stellen somit keine Konkurrenz mehr für die Kulturpflanze dar.
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
o Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen Klettenlabkraut in Winterweizen, Winterroggen, Triticale (Herbstanwendung)
o Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras und Einjährige zweikeimblättrige .
Gebinde: 100 Gramm (EAN 4014108304119) , 500 Gramm (EAN 4014108304294)

Zulassung nach BVL - Kulturen und Schaderreger
Kultur(en) Schaderreger Aufwandmenge(n)
Lein (§18) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter 25 g/ha; Wasser: 150 bis 400 l/ha
Winterroggen, Triticale Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 25 g/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterroggen, Triticale Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter 25 g/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 25 g/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz 25 g/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha
Winterweizen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm 25 g/ha; Wasser: 300 bis 400 l/ha

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Bei den Zulassungen der Pflanzenschutzmittel handelt es sich um Daten des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), ehemals BBA. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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